DIE HISTORIE DES DATENSCHUTZES

1969
Mikrozensus Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Das Bundesverfassungsgericht entschied, ob das „Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus)“ aus dem Jahr 1957 verfassungswidrig sei. In dieser Statistischen Erfassung wurden konkrete Angaben über Urlaub und Erholungsreisen der Befragten festgehalten. Das Bundesverfassungsgericht empfand die Fragestellung, als zu starker Eingriff in den privaten Bereich. Dadurch wurde das „Recht auf Achtung der Privatsphäre“ konkretisiert.

1983
Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes

Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes gilt als „Bergpredigt des Datenschutzes“. Darin wurde das informationelle Selbstbestimmungsrecht anerkannt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 Grundgesetz die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

2001
Bundesdatenschutzgesetzes (alt)

Mit Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes (alt) übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die EU-Richtlinie aus dem Jahr 1995 in nationales Recht.

2016
Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung VO (EU) 2016/679

Aufgrund der fehlenden Bereitschaft, die EG/EU Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen aus dem Jahre 1995 in nationales Gesetz umzusetzen, beschloss der Europäische Gerichtshof, einen Schritt weiterzugehen und erstellt die Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutz-Grundverordnung ist als EU-Verordnung unmittelbar geltendes Recht für jedermann.

1970
1. Schritt zum Datenschutz

Das erste Datenschutzgesetz der Welt wurde in Hessen (Deutschland) verabschiedet.

1995
EG/EU Richtlinie

Die Europäische Gemeinschaft erkannte, dass der Schutz von Datenschutz und Privatsphäre eine wirtschaftliche Relevanz hat und nicht an nationales Grenzen enden kann. So wurde eine EG/EU Richtlinie beschlossen, welche einen europäischen Standard für den Datenschutz darstellt.

2004
Urteil zum „großen Lauschangriff“ des Bundesverfassungsgerichtes

Das Bundesverfassungsgericht stellt einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung fest, der datenschutzrechtlich in keiner Form beeinträchtigt werden darf, insbesondere also auch nicht auf der Grundlage einer gesetzlichen Bestimmung antastbar ist.

2017
Bundesdatenschutzgesetz (neu)

Jedes Mitglied der Europäischen Union muss eine EU-Verordnung in nationales Recht umsetzen, kann diese aber in Teilbereichen anpassen. Die Umsetzung der DSGVO findet mit kleinen Veränderungen im neuen Bundesdatenschutzgesetz (neu) statt. Dieses neue Bundesdatenschutzgesetz heißt richtig: „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – kurz: DSAn-pUG-EU)“.

Interesse geweckt?

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner