DIE HISTORIE DES DATENSCHUTZES
1969
Mikrozensus Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
1983
Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes
Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes gilt als „Bergpredigt des Datenschutzes“. Darin wurde das informationelle Selbstbestimmungsrecht anerkannt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 Grundgesetz die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
2001
Bundesdatenschutzgesetzes (alt)
Mit Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes (alt) übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die EU-Richtlinie aus dem Jahr 1995 in nationales Recht.
2016
Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung VO (EU) 2016/679
Aufgrund der fehlenden Bereitschaft, die EG/EU Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen aus dem Jahre 1995 in nationales Gesetz umzusetzen, beschloss der Europäische Gerichtshof, einen Schritt weiterzugehen und erstellt die Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutz-Grundverordnung ist als EU-Verordnung unmittelbar geltendes Recht für jedermann.
1970
1. Schritt zum Datenschutz
Das erste Datenschutzgesetz der Welt wurde in Hessen (Deutschland) verabschiedet.
1995
EG/EU Richtlinie
Die Europäische Gemeinschaft erkannte, dass der Schutz von Datenschutz und Privatsphäre eine wirtschaftliche Relevanz hat und nicht an nationales Grenzen enden kann. So wurde eine EG/EU Richtlinie beschlossen, welche einen europäischen Standard für den Datenschutz darstellt.